Organe des Verbandes
Grundlage für die Struktur der BTU ist die Satzung (Stand: 01.04.2020) Die Organe der BTU gemäß §6 sind:
- Die Mitgliederversammlung,
- der Gesamtvorstand,
- das Präsidium und der
- Rechtsausschuss.
Die Mitgliederversammlung (§§7 – 9) ist das (höchste) Vereinsorgan. Sie ist gesetzlich in §32 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen ordentlicher und außerordentlicher Mitgliederversammlung (MV).
§7 regelt die Zusammensetzung und Zuständigkeit der MV:
- Delegierte und Mitglieder des Gesamtvorstandes,
- Genehmigung des Protokolls der letzten MV,
- Berichte des Gesamtvorstandes,
- Entgegennahme des Kassen- und Revisionsberichtes,
- Entlastung,
- Wahlen,
- Festsetzung der Beiträge,
- Genehmigung des Haushalts,
- Anträge auf Satzung- und Ordnungsänderungen.
§8 regelt die Einberufung der MV.
§9 regelt die Beschlussfassung der MV.
Der Gesamtvorstand setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Präsidiums (Präsident, Vizepräsident Wirtschaft und Finanzen, Vizepräsident Zweikampf, Vizepräsident Technik,
Vizepräsident Breitensport und dem Landesjugendleiter) und der Referate Presse-, Lehr-und Prüfungswesen, der beiden Referenten für das Kampfrichterwesen Zweikampf und Technik
sowie der Schulsport- und Frauenbeauftragten.
Der Rechtsausschuss besteht aus drei ordentlich gewählten Mitgliedern, die unter sich einen Vorsitzenden wählen, und zwei Ersatzmitgliedern. Der Rechtsausschuss wird durch die Mitgliederversammlung der BTU für eine Legislaturperiode gewählt. Der Rechtsprechung der BTU unterliegen unmittelbare und mittelbare Mitglieder sowie Institutionen der BTU (vgl. Rechtordnung vom 29.03.2008).