Alle Informationen über die neue Vereinsdatenbank

Bei der letzten Mitgliederversammlung der BTU wurde den anwesenden Vertretern der Vereine mitgeteilt, dass die Vereine ab sofort für ihre Mitglieder auch die Prüfung zum ersten. Dan in ihrem Verein durchführen dürfen. 

Nachdem aus den Reihen der Vereine einige Rückfragen gab, wird nachfolgend von Bundes- und Landes-Prüfungsreferent Wilfried Pixner der genaue Ablauf der Vereinsdanprüfungen erläutert. Mit ihm sprach Pressereferent Peter Bolz.


BTU: Wie kam es denn dazu, dass die Vereine jetzt auch Prüfungen zum ersten. Dan durchführen dürfen?

WP: Bayern hat bei der Deutschen Taekwondo Union (DTU) den Antrag gestellt, dass man allen Vereinen die Möglichkeit einräumen sollte, dass sie in Zukunft auch die Prüfungen zum ersten Dan abnehmen dürfen.

Einen Tag vor der Mitgliederversammlung in Bayern fand in Nürnberg die Mitgliederversammlung der DTU statt. Dort haben die Landesverbände dann dem Antrag mehrheitlich zugestimmt.

Von den Landesverbänden wird die Prüfung zum ersten Dan weiterhin angeboten. Wenn Sportler ihre Danprüfung lieber beim Landesverband ablegen wollen, ist dies wie bisher natürlich auch noch möglich.


BTU: Ab wann gilt denn diese neue Regelung?

WP: Nach der Mitgliederversammlung habe ich gleich den Auftrag erteilt, dass die Mitgliederdatenbank der DTU so umprogrammiert wird, dass die Vereine dort die Prüfungen zum ersten Dan anmelden können. Die Umprogrammierung wurde mittlerweile umgesetzt. Deshalb können die Vereine ab sofort die Vereinsdanprüfungen anmelden.


BTU: Gibt es eine Mindestanzahl an Prüflingen, wenn man eine Vereinsdanprüfung anmeldend will?

WP: Nein, es gibt keine Mindestanzahl. Eine Vereinsdanprüfung ist auch möglich, wenn es nur einen Prüfling zum ersten Dan gibt.

Die Danprüfung im Verein wird nur von einem Prüfer durchgeführt. Ob ein Verein die Danprüfung zusammen mit einer Kup-Prüfung durchführt oder daraus ein separates Highlight veranstalten will, bleibt ihm überlassen.

Es versteht sich von selbst, dass alle Vereinsdanprüfungen öffentlich durchgeführt werden. Schließlich haben wir ja nichts zu verbergen. 

BTU: Die Hoheit über den Danprüfungen bis zum dritten Dan liegt ja bei den Landesverbänden. Kann ein Landesverband den Vereinen die Durchführung von Vereinsdanprüfungen verbieten?

WP: Nein, die Einführung der Vereinsdanprüfung wurde von der Mitgliederversammlung der DTU beschlossen. Deshalb dürfen die Landesverbände den Vereinen die Durchführung der Vereinsdanprüfungen nicht verbieten. Sofern von einem Verband so ein Verbot ausgesprochen wird, bitte ich um eine kurze Mitteilung.

BTU: Wie wird denn die Vereinsdanprüfung angemeldet?

WP: Die Vereinsdanprüfungen müssen wie die Kup-Prüfungen über die DTU-Datenbank angemeldet werden.

BTU: Wieso wurde denn eigentlich den Vereinen die Möglichkeit gegeben, die Danprüfung in ihrem Verein durchzuführen?

WP: Im Endeffekt ist diese Änderung ein Entgegenkommen und ein Zugeständnis an die Vereine und natürlich auch an Prüflinge. Außerdem werden dadurch die Stellung und das Ansehen der Prüfer angehoben.

Durch die neue Möglichkeit sparen sich die Prüflinge die Anreise zum Prüfungsort und eventuell auch eine Übernachtung. Bei einer Danprüfung im eigenen Verein dürften bei vielen Prüflingen die Nervosität nicht mehr so groß sein.

BTU: Was kostet denn dem Verein die Urkunde und Eintragung zum ersten Dan und wieviel darf ein Verein für die Vereinsdanprüfung verlangen?

WP: Für die Vereine bleibt der Preis wie bisher bei 140, Euro. Was der Verein von seinen Mitgliedern verlangt, ist die Sache des Vereins.

Da die Vereine die Vereinsdanprüfung zusammen mit ihrer Kup-Prüfung durchführen, entstehen auch keine weiteren Ausgaben. Wenn eine Danprüfung für einen Verein nicht lukrativ ist, kann der Prüfling aus seinem Verein bei einer vom Landesverband angebotenen Danprüfung teilnehmen.

Die Höhe der Aufwandsentschädigung für den Prüfer richtet sich selbstverständlich nach den Vorgaben, die in der Finanz- und Gebührenordnung festgelegt sind. 

BTU: Vereinzelt hört man Befürchtungen, dass sich das Prüfungsniveau mit den Vereinsdanprüfungen verschlechtern dürfte.

WP: Diese Vorbehalte kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Ich sehe keinen vernünftigen Grund, weshalb das Niveau nachlassen sollte. Im Endeffekt ist so eine Behauptung eine Beleidigung für die Prüfer, die ich überhaupt nicht teilen kann.

Es gibt natürlich auch Leute, die dieser Neuerung skeptisch gegenüberstehen. Aus meiner Sicht gibt es dafür keinen Grund. Ich bin überzeugt, dass alles viel lockerer und unaufgeregter wird und auch für die Skeptiker die Vereinsdanprüfung schon bald zur Normalität gehört.

 

Nachfolgend werden die einzelnen Schritte zur Durchführung einer Vereinsdanprüfung erläutert:

  • Die Anmeldung erfolgt mindestens zwei Wochen vor der geplanten Vereinsdanprüfung über die DTU-Datenbank, und zwar analog wie bei der Anmeldung einer Kup-Prüfung.

  • Gleichzeitig muss eine Ausschreibung erstellt und an den Bundes-Prüfungsreferent geschickt werden (ein Muster hat jeder Verein und jeder Prüfer erhalten).

  • Der Bundes-Prüfungsreferent prüft die Ausschreibung. Wenn alles ordnungsgemäß ausgefüllt wurde, wird von ihm die Prüfung in er DTU-Datenbank freigeschalten. Ab diesem Moment können sich die Prüflinge in der DTU-Datenbank für die Vereinsdanprüfung anmelden.

  • Der Termin für die eingetragene Vereinsdanprüfung wird auf der BTU-Homepage veröffentlicht.Zu den Vereinsdanprüfungen können sich auch Sportler von anderen Vereinen anmelden.

  • Ab sofort können sich Prüflinge nicht mehr für Danprüfungen in anderen Landesverbänden anmelden. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen!

  • Der Prüfer für die Vereinsdanprüfung wird vom Verein gesucht. Der Prüfer benötigt die B-Lizenz (mindestens 4. Dan).

  • Der Verein bezahlt dem Prüfer die angefallene Aufwandsentschädigung. 

  • Wer an einer Vereinsdanprüfung teilnehmen will, muss vorher an einem Dan-Vorbereitungslehrgang teilgenommen haben.

    • Ohne Dan-Vorbereitungslehrgang ist keine Vereinsdanprüfung möglich!
    • Der Dan-Vorbereitungslehrgang gilt für 12 Monate. Bei der BTU wird für den Lehrgang eine Gebühr in Höhe von 20 Euro erhoben.

  • Der Dan-Vorbereitungslehrgang kann auch von den Vereinen durchgeführt werden.

    • In diesem Fall ist eine Absprache mit dem Landes-Prüfungsreferent erforderlich.  
    • Der Dan-Vorbereitungslehrgang soll 3 bis 4 Wochen vor der Vereinsdanprüfung durchgeführt werden.

  • Am Prüfungstag führt der Prüfer die Vereinsdanprüfung entsprechend dem Regelwerk durch.

  • Wenn der Prüfling die Vereinsdanprüfung bestanden hat, trägt der Prüfer die neue Graduierung in den DTU-Ausweis ein.

  • Die separate Prüfungsteilnehmerliste für die Vereinsdanprüfung wird vom Prüfer an den Bundes-Prüfungsreferenten geschickt. Dieser trägt die neue Graduierung in die DTU-Datenbank ein. Die Danprüfung wird mit dem Eintrag in die DTU-Datenbank rechtskräftig.

  • Anhand der eingetragenen Prüflinge in der Prüfungsteilnehmerliste schickt der Landesverband an den Verein eine Rechnung über 140 Euro pro Prüfling.